FAQ

Betreuung und Rahmenbedingungen

Was passiert bei einem Rückfall?

Rückfälligkeit kann die sofortige Entlassung aus der Wohngemeinschaft bedeuten. Die Reaktion auf einen Rückfall bleibt allerdings immer eine Einzelfallentscheidung.  Mit Rückfallanalyse, -management und vielfältigen Möglichkeiten zur Rückfallbearbeitung werden rückfällige Klientinnen und Klienten dabei vom Team unterstützt.

Welche grundlegenden Regeln sind zu beachten?

Freiheit von Drogen, Alkohol und Glücksspiel während des Aufenthaltes in unserer Einrichtung ist ebenso ein Muss wie der Verzicht auf Gewalt und die aktive Mitarbeit an den im Hilfeplan erstellten Zielen.

Ist die Einrichtung nach §§ 35/36 BtMG anerkannt?

Ja, die Anerkennung nach §§ 35/36 BtMG wurde durch das zuständige hessische Ministerium erteilt. Jedoch stellen wir als Betreute Wohngemeinschaft selbst keine Therapiemöglichkeiten zur Verfügung. Wir unterstützen bei der Suche nach ambulanten Therapiemöglichkeiten und begleiten diese.

Wie sind meine persönlichen Daten geschützt?

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des BW Gutleutstraße unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht. Ohne Ihre ausdrückliche Erlaubnis werden keine persönlichen Daten weitergegeben.

Ist das Büro auch abends/nachts und an den Wochenenden besetzt?

Wir haben feste Bürozeiten von 9.00 - 17.00 Uhr. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind nachts und an den Wochenenden nicht im Haus, jedoch steht in diesen Zeiten für Notfälle ein/e Ansprechpartner/-in zur Verfügung.

Wie alt sind die Bewohner der BWG?

Das Mindestalter liegt bei 18 Jahren, nach oben hin gibt es keine Grenze. Im Durchschnitt sind die Bewohner/innen ca. 40 Jahre alt.

Können während des Aufenthaltes gemeinnützige Arbeitsstunden abgeleistet werden?

Ja! Wir unterstützen bei der Vermittlung an geeignete Stellen.


Kontakte und Aktivitäten

Wann und unter welchen Voraussetzungen können Bewohner/-innen Besuch empfangen?

Besuch kann jederzeit empfangen werden. Allerdings gelten für die Besucher/-innen genauso wie für die Bewohner/-innen die Regeln der Abstinenz und der Gewaltfreiheit.
Für die Einhaltung der Regeln sowie der Hausordnung sind die Bewohner/-innen verantwortlich. Besuch über mehrere Tage muss mit dem/der zuständigen Betreuer/-in abgesprochen werden. Aufgrund der Corona-Pandemie kann es zu Einschränkungen kommen.

Wann muss ich in der Einrichtung sein?

Es gibt außer den vereinbarten Terminen und den festen Gruppenzeiten keine festen Anwesenheitszeiten im Haus. Ist eine Abwesenheitszeit von mehr als zwei Tagen geplant, so muss dies mit uns abgesprochen werden.

Wie ist mein Zimmer eingerichtet, was kann ich mitbringen?

Die Zimmer sind mit allen notwendigen Möbeln und einem Kühlschrank ausgestattet.

Werde ich bei meiner Freizeitgestaltung unterstützt?

Mit den Bewohnerinnen und Bewohnern werden gemeinsame Freizeit- und Gruppenaktivitäten organisiert. Es finden unter anderem regelmäßige Frühstücksangebote, Spielenachmittage oder Wochenendaktivitäten für Interessierte statt. Aber auch Grillausflüge, Museumsbesuche, Schiffsfahrten, Führungen im Frankfurter Zoo, Palmengarten etc. werden unternommen.
 


Finanzielles

Wie wird die Betreute Wohngemeinschaft finanziert?

Für die Betreuungskosten ist der Landeswohlfahrtsverband der Kostenträger. Die Nutzungsentschädigung übernimmt in der Regel der örtliche Sozialhilfeträger. Interessenten mit Einkommen und/oder Vermögen tragen anteilig die Kosten.

Wie ist der Umgang mit Geld geregelt?

Es gibt die Möglichkeit das Geld selbständig zu verwalten. Bei Bedarf kann mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ein Auszahlungsplan vereinbart und das Geld regelmäßig ausgezahlt werden. 

 

Stand: 11/2022

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