Aufnahme
Es können Menschen mit Suchterkrankung und unter Umständen auch Paare aufgenommen werden.
Zur Aufnahme werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt
- schriftliche Aufnahmeanfrage mit Darstellung der zukünftigen Lebensplanung ggf. einschließlich beruflicher Perspektiven
- Lebenslauf mit Beschreibung der Entwicklung der Abhängigkeit sowie der bisherigen Behandlung
- bei Substituierten Nachweis über eine bestehende Substitutionsbehandlung gem. geltender Richtlinien
- amtsärztliche/fachärztliche Stellungnahme im Rahmen der Eingliederungshilfe
- Zustimmung des Landeswohlfahrtsverbandes Hessen gem. § 53 SGB XII i.V.m. § 2 Abs. 1 SGB IX.
- Darstellung einer evtl. vorhandenen Pflegebedürftigkeit gemäß SGB XI (ggfs. Arztbrief/Gutachten)
Sie werden zeitnah zu einem persönlichen Informationsgespräch in unsere Einrichtung eingeladen, um die Indikation für eine Aufnahme in die BWG zu überprüfen. In Ausnahmefällen kommen wir auch zu Ihnen.
Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Aufnahme vereinbaren mit Ihnen die Informationstermine und koordinieren das weitere Aufnahmeverfahren.
Stand: 11/2022