Aufnahme

Es können Menschen mit Suchterkrankung und unter Umständen auch Paare aufgenommen werden.

Zur Aufnahme werden in der Regel folgende Unterlagen benötigt

 

Sie werden zeitnah zu einem persönlichen Informationsgespräch in unsere Einrichtung eingeladen, um die Indikation für eine Aufnahme in die BWG zu überprüfen. In Ausnahmefällen kommen wir auch zu Ihnen.

Die zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für die Aufnahme vereinbaren mit Ihnen die Informationstermine und koordinieren das weitere Aufnahmeverfahren.

Stand: 11/2022

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